Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Agentur IKKO (nachfolgend "Agentur") erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die Agentur nicht an. Liefert oder leistet die Agentur ohne ausdrücklichen Widerspruch, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, fremde AGB wären anerkannt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.ikko.de/de/agb jederzeit abrufbar.

2. Vertragsschluss, Form, Inhalt

Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung der Agentur. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.

Vertragsinhalte sind ausschließlich das ausdrücklich zwischen der Agentur und dem Kunden Vereinbarte. Die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung.

Zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistungen führenden Zwischenergebnissen, Layouts, Quelldateien etc. ist die Agentur nicht verpflichtet.

3. Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird die Agentur ein dem Kunden zu übermittelndes Protokoll erstellen. Bei gegenteiligen Ansichten hat der Kunde das spätestens eine Woche nach Empfang auszuübende Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Das Protokoll ist für die Absprachen der Parteien verbindlich.

4. Mitwirkungsleistungen

Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Materialien, Daten (Inhalte) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Die Agentur erhält die zur vertraglichen Nutzung notwendigen Rechte.

Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbarem, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Leistungsänderungen

Möchte der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Agentur äußern. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden prüfen, soweit dies unter Berücksichtigung der Belange der Agentur möglich ist. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Agentur zu vergüten.

Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

Die dem Kunden zugesagten Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

Die Agentur ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar ist.

6. Abnahme und Freigabe

Die Leistungen der Agentur sind vom Kunden nach Ablieferung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt bei Nichtäußerung des Kunden spätestens zehn (10) Tage nach Ablieferung als erfolgt, ferner wenn der Kunde die Leistungen vorbehaltlos verwendet.

Nach Aufforderung der Agentur sind auch Entwürfe und Zwischenergebnisse abzunehmen. Diese gelten mit der Abnahme als verbindlich, spätere Änderungswünsche stellen eine Leistungsänderung (vgl. Punkt 5. Leistungsänderungen) dar.

7. Termine

Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht vom Ansprechpartner auf Seiten der Agentur als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Stromausfall / Blackout, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten, sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

8. Rechte

Die Agentur gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke innerhalb der EU zu nutzen.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken die Agentur als Urheber zu nennen.

Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

9. Versand

Die Agentur versendet auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann die Agentur die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Die Agentur wird bei dieser Wahl auf die ihr ohne weitere erkennbare Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

Falls der Kunde eine spezielle Verpackung des Produkts verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

10. Vergütung

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 0,5 Stunden, wobei dem Kunden jede angefangene halbe Stunde voll berechnet wird.

Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als zehn (10) Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Barauslagen, Spesen und besondere Kosten, die der Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, sind vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen Kommunikations-, Porto-, Verpackungs- und Versandkosten etc.

Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der üblichen und angemessenen Betreuung bleiben ohne Berechnung. Alle sonstigen Reisen z. B. zur Mitarbeiterschulung, Drucküberwachung und Druckabnahmen, Reisen im besonderen Auftrag des Kunden usw. werden dem Kunden berechnet.

11. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Die Agentur behält sich nach eigenem Ermessen vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.

Bei einem Auftragswert über EUR 10.000,00 netto ist die Agentur berechtigt, drei Teilrechnungen zu stellen. 33% bei Auftragserteilung, 33% nach der Konzeptphase und 34% nach Abschluss der Schaffung.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

12. Mängelansprüche

Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Agentur ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde den Preis mindern oder nach seiner Wahl ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Agentur die Nacherfüllung verweigert oder dem Kunden die Nacherfüllung unzumutbar ist.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann er auch Ansprüche auf Schadenersatz statt Erfüllung geltend machen.

13. Haftung

In Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Agentur unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

14. Fremdinhalte, Domainnamen

Die rechtliche Zulässigkeit von Materialien, Gestaltungen, Werbemaßnahmen oder Funktionalitäten von Webanwendungen & Webservices ist durch den Kunden zu prüfen, er trägt das Verwendungsrisiko. Dies gilt auch dann, wenn die Materialien etc. auf einem Vorschlag der Agentur beruhen oder durch diese gefertigt wurden.

Insbesondere haftet die Agentur nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden oder für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen.

Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf aus Ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

Im Fall der beauftragten Registrierung von Domainnamen durch die Agentur obliegt die Prüfung des Domainnamens auf die Verletzung fremder Kennzeichen dem Kunden.

Für den Fall, dass wegen Inhalt oder Durchführung einer Werbemaßnahme oder der Verwendung eines Inhalts die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Insbesondere stellt der Kunde die Agentur hinsichtlich der Inhalte und Funktionalitäten seiner Seite von allen Ansprüchen Dritter frei.

15. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Agentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, Eigentum (Vorbehaltsware) der Agentur.

Übersteigt der realisierbare Wert der für die Agentur bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 15 %, so gibt die Agentur auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

16. Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

17. Geheimhaltung, Referenznennung

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig. Ungeachtet dessen darf die Agentur den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte E-Mails oder andere Medien geführt werden.

18. Datenschutz

Die Agentur ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn dies - etwa bei der Anmeldung von Domain o. ä. - Gegenstand des Vertrages ist.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht

Erfüllungsort der Lieferungen ist der jeweils von uns angegebene Ort, bei Fehlen einer solchen Angabe Hamburg (DE-HH).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist Hamburg (DE-HH). Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Die Agentur hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an des Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.

Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

20. Salvatorische Klausel

Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Regelung oder einer Regelungslücke eine wirksame Regel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst nahe kommt.

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